Gebäudeansicht Staatsanwaltschaft Hanau.

Staatsanwaltschaft Hanau

Hinweise

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Sofern eine persönliche Vorsprache nicht vermeidbar ist, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und das entsprechende Schriftstück für Ihr Anliegen mit.

Im Hinblick auf die Wahrnehmung von Sitzungsdiensten und anderweitige Termine unserer Mitarbeiter empfehlen wir eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Bitte geben Sie bei allen Anfragen das Aktenzeichen an.

Für die Aufnahme von Strafanzeigen steht Ihnen die Rechtsantragsstelle montags und donnerstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Anzeigen können außerdem schriftlich, per Fax, Mail oder über die Online-Wachen der Polizei gestellt werden.

Für sämtliche Anliegen mit Justizbezug besteht zudem die Möglichkeit sich mit Fragen an den digitalen Servicepoint der Justiz zu wenden über die landesweite kostenlose Rufnummer +49 800 9632147 (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder servicepoint@justiz.hessen.de. Der Servicepoint dient dazu Bürgerinnen und Bürger kompetent, zuverlässig und schnell Auskunft auf ihre Fragen und sachdienliche Informationen zu vielen justizspezifischen Themen zu geben.

Für viele Menschen bedeutet die Ladung zu ihrer Vernehmung als Zeuge Verunsicherung und Belastung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hanauer Hilfe e.V. beraten und unterstützen Opfer und Zeugen in Strafverfahren, familienrechtlichen Angelegenheiten und bestimmten Fällen aus dem Zivilrecht (bspw. Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz), klären Fragen im Vorfeld und bieten Begleitung vor sowie während der Gerichtsverhandlung an.
Dafür stellt das Gericht im Zimmer 8 Erdgeschoss Gebäude A (siehe Ausschilderung)der Beratungsstelle des Vereins Hanauer Hilfe ein Raum zur Verfügung. Hier können Sie sich vor und nach Ihrer Aussage im geschützten Umfeld aufhalten.

Kontakt zum Zeugenzimmer:

Telefon: +49 6181 297 - 435
E-mail: zeugenzimmer@hanauer-hilfe.de

Wenn Sie eine Zeugenbegleitung vereinbaren möchten, dann wenden Sie sich bitte frühzeitig an

Hanauer Hilfe e.V.
Salzstraße 11
63450 Hanau
Telefon: +49 6181 24871

Beschreibung

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Die Staatsanwaltschaft Hanau bietet Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz im Main-Kinzig-Kreis haben oder deren Schule im Main-Kinzig-Kreis liegt, die Möglichkeit eines Schülerpraktikums.

Sofern es die Kapazitäten zulassen, werden auch Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz oder Schule außerhalb des Kreisgebiets liegt, angenommen. Das Praktikum dauert zwei Wochen und wird stets nur als Gruppenpraktikum angeboten. Längere Praktikawünsche können nicht berücksichtigt werden.

Es werden neben Einzelbewerbungen auch Gruppenbewerbungen von bis zu fünf Schülerinnen bzw. Schüler angenommen.

Die Schülerpraktika finden in der Regel zweimal jährlich statt.

Im Jahr 2024 wird das erste Schülerpraktikum in der Zeit vom 22.01.2024 bis zum 02.02.2024 ausgerichtet werden.

Die Plätze dafür sind bereits alle vergeben. Weitere Bewerbungen für diesen Zeitraum werden auf eine Warteliste gesetzt.

Ein weiterer Termin für das Jahr 2024 steht derzeit noch nicht fest. Bewerbungen können insoweit noch eingereicht werden.

Die Interessenten sollten zum Zeitpunkt des Praktikums das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Eine schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes sowie einer Kopie des letzten Zeugnisses ist gewünscht.

Die Bewerbung ist auf dem Postweg an die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft Hanau, Katharina-Belgica-Str. 2, 63450 Hanau, zu richten. Alternativ kann die Bewerbung an per Email an schuelerpraktikum@sta-hanau.justiz.hessen.de gerichtet werden.

Es stehen nur wenige Praktikumsplätze zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher dringend, die Bewerbung, wenn möglich, bereits ca. 6 Monate vor dem gewünschten Termin vorzulegen.

Es werden nur Praktika für Schülerinnen und Schüler angeboten. Bewerbungen für studentische Praktika können nicht berücksichtigt werden.

Dinges
Staatsanwältin

-Praktikumsleiterin-

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten ohne gesetzliche Grundlage. Daher können allgemeine Auskünfte über Verfahren nicht erteilt werden. Demgegenüber sind die Behörden und damit auch die Staatsanwaltschaften nach § 3 Hessisches Pressegesetz gehalten, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht gewichtige Gründe wie die Gefährdung von Ermittlungen oder ähnliches entgegenstehen. Auskünfte werden daher nur gegenüber der Presse auf Anfrage erteilt.

Zusätzlich werden die Medien über Verfahren und bevorstehende Hauptverhandlungstermine in Strafsachen herausgehobener Bedeutung unterrichtet. Es wird darum gebeten, keine Anfragen zu einem Verfahrensausgang am jeweiligen Sitzungstag an die Pressestelle zu richten, da in der Regel keine tagesgleiche Mitteilung an den Pressesprecher erfolgt. Derartige Anfragen sind an das jeweilige Gericht zu richten oder frühestens am Folgetag an die hiesige Pressestelle.

Aus organisatorischen Gründen kann es durch die Gerichte jederzeit zu Terminsverlegungen und -aufhebungen kommen. Insofern kann für die genannten Termine keine Gewähr übernommen werden. Interessierte Pressevertreter und Besucher werden daher gebeten, zu Terminsfragen bei der Pressestelle des befassten Gerichts nachzufragen.

Bei der Staatsanwaltschaft Hanau werden jährlich über 20.000 Verfahren gegen bekannte und etwa 30.000 Verfahren gegen unbekannte Täter bearbeitet.

Die Behörde hat insgesamt 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • 1 Leitende Oberstaatsanwältin (Behördenleiterin)
  • 4 Oberstaatsanwältinnen und 1 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter
  • 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • 10 Amtsanwältinnen, Amtsanwälte, Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte
  • 6 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • 49 weitere Bedienstete

Nachfolgend können Sie den Antrag auf Ratenzahlung und den Antrag auf Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit herunterladen.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte anschließend per Post an die Staatsanwaltschaft Hanau.

Beschreibung

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Beschreibung

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Die Staatsanwaltschaft Hanau ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Main-Kinzig-Kreis zuständig.

Hierzu gehören neben dem Landgericht HanauÖffnet sich in einem neuen Fenster folgende Gerichte:

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